AEVO und die Gesetze

Als Ausbilder musst du nicht nur die Grundlagen der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) kennen, sondern auch die wichtigsten Gesetze, die den Alltag deiner Azubis bestimmen. Dabei gilt: Viele Regeln gelten allgemein – aber für Auszubildende, vor allem für Minderjährige, gibt es besondere Ausnahmen. Genau diese solltest du in Prüfung und Praxis besonders im Blick haben.

Die fünf zentralen Gesetze sind:

  • Berufsbildungsgesetz (BBiG)
  • Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
  • Mutterschutzgesetz (MuSchG)
  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
  • Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

1. Berufsbildungsgesetz (BBiG)

Das BBiG ist das Grundgesetz der dualen Ausbildung. Es regelt Verträge, Rechte, Pflichten und Prüfungen.

Besonderheit:

  • Minderjährige Azubis sind zusätzlich durch das Jugendarbeitsschutzgesetz abgesichert.
  • Auch wenn Azubis noch schulpflichtig sind, ist die Berufsschule Teil der Ausbildung und muss wie Arbeitszeit behandelt werden.

2. Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

Das ArbZG legt Höchstarbeitszeiten und Pausen für Erwachsene fest.

Grundsatz:

  • Maximal 8 Stunden am Tag (40 Stunden pro Woche).
  • Verlängerung auf 10 Stunden möglich, wenn im Schnitt wieder 8 Stunden erreicht werden.

Ausnahme für Auszubildende:

  • Für Minderjährige gilt das ArbZG nicht direkt – stattdessen greift das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) mit noch strengeren Regeln.
  • Berufsschulzeiten müssen voll auf die Arbeitszeit angerechnet werden.
  • Ein kompletter Berufsschultag pro Woche (bei mehr als 5 Unterrichtsstunden) ist arbeitsfrei, d. h. der Azubi muss nicht mehr in den Betrieb.

3. Mutterschutzgesetz (MuSchG)

Das Mutterschutzgesetz schützt Schwangere – auch Azubis in Ausbildung.

Besonderheiten für Auszubildende:

  • Während der Mutterschutzfristen (6 Wochen vor, 8 Wochen nach der Geburt) gilt ein absolutes Beschäftigungsverbot – unabhängig vom Alter der Auszubildenden.
  • Prüfungsfristen können auf Antrag verlängert werden, wenn die Ausbildung wegen Schwangerschaft oder Mutterschutz unterbrochen wird.
  • Minderjährige Auszubildende im Mutterschutz genießen einen doppelten Schutz – durch das MuSchG und das JArbSchG.

4. Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Das AGG gilt für alle Beschäftigten – also auch für Auszubildende. Es schützt vor Diskriminierung nach Geschlecht, Herkunft, Religion, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.

Wichtige Ausnahme für Azubis:

  • Minderjährige können sich im Falle einer Diskriminierung auch über ihre Eltern oder gesetzlichen Vertreter beschweren.
  • Ausbilder müssen besonders sensibel sein, da junge Menschen oft weniger Erfahrung im Umgang mit Diskriminierung haben.

5. Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

Das JArbSchG ist das wichtigste Sondergesetz für minderjährige Auszubildende.

Zentrale Unterschiede zu Erwachsenen:

  • Arbeitszeit: Max. 8 Stunden pro Tag, 40 Stunden pro Woche – keine Ausnahmen nach oben.
  • Pausen: Längere Mindestpausen (30 Minuten ab 4,5 Stunden, 60 Minuten bei mehr als 6 Stunden).
  • Ruhezeit: 12 Stunden ununterbrochene Freizeit zwischen zwei Arbeitstagen.
  • Nachtruhe: Keine Beschäftigung zwischen 20 Uhr und 6 Uhr (Ausnahmen nur in besonderen Branchen, z. B. Bäckerei, Gastronomie).
  • Sonn- und Feiertagsarbeit: Grundsätzlich verboten, mit wenigen Ausnahmen (z. B. in Pflegeberufen oder Gastronomie). Ein Ersatzruhetag muss gewährt werden.
  • Urlaub: Mehr Urlaubstage als Erwachsene – abhängig vom Alter (z. B. bis 16 Jahre mindestens 30 Werktage).
  • Berufsschule: Ein Schultag mit mehr als 5 Unterrichtsstunden zählt als voller Arbeitstag, und der Azubi ist an diesem Tag von der betrieblichen Ausbildung freigestellt.

Fazit: Ausnahmen sind entscheidend

Für die AEVO-Prüfung und den Ausbildungsalltag gilt:

  • Volljährige Azubis → BBiG + ArbZG + MuSchG + AGG.
  • Minderjährige Azubis → BBiG + JArbSchG (ersetzt ArbZG) + MuSchG + AGG.

Besonders beim Jugendarbeitsschutzgesetz musst du die Unterschiede kennen. Viele Prüfungsfragen drehen sich darum, ob die Vorschriften für Erwachsene oder Minderjährige gelten.

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